Wie bekomme ich technischen Support für die SchoolFox-App?
Die Zugangsdaten für die SchoolFox-App bekommen Sie von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den SchoolFox-Support:
Hotline: 01/310 3065
E-Mail: support@schoolfox.com
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Schuleinschreibung – welche Termine muss ich einhalten?
Bitte vereinbaren Sie ab 9. OKTOBER einen Termin für den ersten Teil der Schülereinschreibung im November 2024. Alle Infos dazu finden Sie unter ORGANISATORISCHES und SCHULEINSCHREIBUNG.
Sollten die Deutschkenntnisse Ihres Kindes beim zweiten Teil der Einschreibung im Februar nicht ausreichend sein, so wird im Rahmen der Schuleinschreibung ein MIKA-D Test durchgeführt.
Was ist eine MIKA D Testung?
Bei der MIKA-D Testung wird anhand eines standardisierten Tests festgestellt, ob Ihr Kind über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt oder ob es eine Deutschklasse oder einen Deutschkurs besuchen muss.
Schuleinschreibung – wer entscheidet über die Aufnahme?
Grundsätzlich bekommen jene Kinder einen Schulplatz an unserer Schule, deren Eltern beide berufstätig sind und die in der näheren Schulumgebung wohnen.
Über die Aufnahme entscheidet die Bildungsdirektion (Präsidiale 6). Kinder, die keinen Platz an unserer Schule bekommen, erhalten bis spätestens Mitte Februar einen Absagebrief der Schülerstromlenkung Wien mit der Zuweisung an eine andere Schule in der Nähe des Wohnorts. Nur jene Eltern, die keine Absage der Schülerstromlenkung erhalten, kommen dann mit ihren Kindern zum zweiten Teil der Einschreibung im Februar.
Die Buchung der Termine erfolgt wieder online auf unserer Homepage.
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Schuleinschreibung – Wie kann ich die Schülerstromlenkung Wien bei Bedarf erreichen?
Schulplatzzuweisung/ Schülerstromlenkung der Bildungsdirektion für ganz Wien:
Präs./ Abteilung 6
Gasgasse 8-10, Stiege 2, 3. Stock AT-1150 Wien
Telefon: 01 52525-15156
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Ich habe schon ein Kind an der Schule. Ist der Schulplatz sicher?
Ja. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschreibung in der Vorschulklasse, der ersten, zweiten oder dritten Klasse sind, haben einen Fixplatz.
Mein Kind ist noch nicht schulpflichtig. Kann ich es vorzeitig für den Schulbesuch anmelden?
Ihr Kind kann nur dann vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie bei der Einschreibung ein schriftliches Ansuchen um vorzeitige Aufnahme stellen und bei der Schulreifefeststellung festgestellt wird, dass Ihr Kind schulreif ist und die erste Klasse besuchen kann. Eine vorzeitige Aufnahme in die Vorschulklasse ist nicht möglich.
Mein Kind wird erst in 2 oder mehr Jahren schulpflichtig. Gibt es eine Voranmeldung oder Vormerkung?
Nein – an öffentlichen Schulen gibt es das nicht.
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Kann ich mein Kind an mehreren Schulen anmelden?
Nein. Wenn Ihr Kind bereits an einer Schule (gilt auch bei Privatschulen) im Schulverwaltungsprogramm eingegeben wurde, können Sie bei uns keine Anmeldung mehr durchführen.
Wie funktioniert die Schulreifefeststellung?
Im Rahmen der Einschreibung wird durch einfache Übungen, die Kinder in diesem Alter normalerweise mühelos beherrschen, festgestellt, ob Ihr Kind schulreif ist, oder nicht.
Was passiert, wenn mein Kind nicht schulreif ist?
Wenn bei der Schulreifefeststellung entschieden wird, dass Ihr Kind noch Zeit benötigt, um erfolgreich die erste Klasse besuchen zu können (also nicht schulreif ist), wird Ihr Kind in die Vorschulklasse eingestuft.
Was bedeutet Vorschulklasse?
Die Vorschulklasse ist für alle Kinder, die zwar schulpflichtig, aber nicht schulreif sind. In einer kleineren Gruppe werden die Kinder spielerisch auf das erste Schuljahr vorbereitet.
Kann ich mir eine Klassenlehrerin aussuchen und/oder angeben, dass mein Kind mit einem Freund/einer Freundin in die gleiche Klasse kommen soll?
Sie können einen Wunsch abgeben. Die Klasseneinteilung obliegt allerdings der Schulleitung und muss aufgrund bestimmter Kriterien durchgeführt werden (Anzahl Buben/Mädchen, etc.)
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Mein Kind geht schon in eine andere Schule, möchte aber in die Spielmanngasse wechseln. Was muss ich tun?
Sie müssen einen Antrag auf Schulwechsel an der jetzigen Schule ausfüllen. Da wir Ganztagsschule sind, sollten Sie auch eine Arbeitsbestätigung beim Schulwechsel vorlegen. Ob der Wechsel genehmigt wird, entscheidet nur die Schulplatzzuweisung/ Schülerstromlenkung der Bildungsdirektion für ganz Wien:
Präs./ Abteilung 6
Gasgasse 8-10, Stiege 2, 3. Stock AT-1150 Wien
Telefon: 01 52525-15156
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Mein Kind geht schon in die Spielmanngasse, möchte aber in eine andere Schule wechseln. Was muss ich tun?
Sie müssen einen Antrag auf Schulwechsel bei uns ausfüllen.
Ob der Wechsel genehmigt wird, entscheidet nur die
Schulplatzzuweisung/ Schülerstromlenkung der Bildungsdirektion für ganz Wien:
Präs./ Abteilung 6
Gasgasse 8-10, Stiege 2, 3. Stock AT-1150 Wien
Telefon: 01 52525-15156
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Was bedeutet Ganztagsschule?
In der Ganztagsschule finden Unterricht und Freizeit in verschränkter Form statt. Es gibt eine tägliche Lernzeit (=Übungsstunde). Alle Kinder bleiben bis mindestens 15.30 Uhr (am Freitag bis 13.50 Uhr) in der Schule.
Verschränkter Unterricht bedeutet, dass Freizeiteinheiten auch vormittags stattfinden können und Unterrichtseinheiten auch nachmittags. Neben der täglichen Lernzeit (entspricht der Hausübung) und dem Mittagessen (Essen und Freizeit) ergänzen vielfältige Freizeitangebote den Schulalltag.
Alle Kinder verbringen den Schultag von 8:00 bis 15:30 (Freitag 13:50) gemeinsam. Sie können daher auch auf das am Nachmittag Gelernte gemeinsam aufbauen. Es besteht ausreichend Zeit für Projekte und Exkursionen. Jeden Tag gibt es für die Kinder Erholungs- und Bewegungspausen bei Sport und Spiel im Freien in unserem Garten (mit Fußballplatz) oder in unseren Freizeiträumen.
Jede Klasse wird von einem mehrköpfigen PädagogInnenteam geführt, das sich aus LehrerInnen und FreizeitpädagogInnen zusammensetzt.
Was kostet die Ganztagsschule?
Die verschränkten Ganztagsschulen der Stadt Wien sind kostenfrei. Die tägliche Vormittagsjause kostet 324 € pro Schuljahr. (Es sind dreimal pro Schuljahr 108 € zu bezahlen!)
Für den Schlussdienst ab 15.30 Uhr wird ein Pauschalbetrag von 123€ pro Semester eingehoben.
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Gibt es eine Frühbetreuung und was kostet diese?
Frühbetreuung findet ab 7.15 Uhr statt und ist nicht extra zu bezahlen. Die Anmeldung dafür erhalten Sie zu Schulbeginn. Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass Ihr Kind die Frühbetreuung jeden Tag in Anspruch nehmen muss.
Wie lange kann mein Kind maximal in der Schule bleiben?
Der Schlussdienst kann von Montag bis Donnerstag bis 17.30 Uhr besucht werden, am Freitag bis 16.30 Uhr.
Die Schlussdienst ist kostenpflichtig (118€ pro Semester) – die Anmeldung dafür erfolgt jeweils zu Schulbeginn (September) und zu Semesterbeginn (Februar).
Müssen die Entlassenszeiten das gesamte Schuljahr gleich bleiben?
Nein, die Entlassenszeiten können Sie, wenn notwendig, (z.B. aus beruflichen Gründen) schriftlich ändern.
Achtung: Ein Entlassen nach 15.30 Uhr ist nur dann möglich, wenn Sie Ihr Kind für den Schlussdienst angemeldet haben (nur im September und Februar möglich).
Welche Kursangebote gibt es an der Schule?
Verschiedene außerschulische Vereine bieten nach 15.30 Uhr an unserer Schule ihr Programm an: Basketball, KidsDance, Tennis, Fußball-Schülerliga.
Der Besuch dieser Angebote ist freiwillig und extra bei den Vereinen zu bezahlen. Genaue Informationen dazu erhalten finden Sie unter „Externe Kurse“.
Gibt es an schulfreien Tagen bzw. in den Schulferien Betreuung?
Sie können Ihr Kind an allen schulfreien Tagen und in den Schulferien zur Betreuung anmelden (ausgenommen Weihnachtsferien). Die Betreuung wird von der Stadt Wien bzw. der Bildung im Mittelpunkt organisiert und ist extra zu bezahlen.Die Anmeldung dafür erfolgt ausschließlich über folgende Homepage: www.ferieninwien.at
Bekommt mein Kind Hausübungen?
Grundsätzlich gibt es an der Ganztagsschule keine Hausübungen. Die tägliche Lernzeit wird zum Lernen und Vertiefen genutzt.
Dennoch wird es notwendig sein, zu Hause Verbesserungen zu machen, Lesen zu üben, für die Schularbeit zu lernen, …
Was gibt es zu essen?
Die Vormittagsjause wird genauso wie das Mittagessen bekommen von der Firma Max-Catering zur Verfügung gestellt. Sie können zu Beginn des Schuljahres entscheiden, ob Ihr Kind alles essen darf, oder ob es schweinefleischfreies oder vegetarisches Essen bekommen soll.
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Muss ich mein Kind entschuldigen, wenn es krank ist bzw. nicht in die Schule kommen kann?
Ja. Es ist eine sofortige Verständigung der Klassenlehrerin (bevorzugt über schoolfox, sofern die Klassenlehrerin schoolfox hat) nötig! Die Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung, sobald das Kind wieder in der Schule ist, ist ebenfalls nötig. Die Schule kann auch die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangen.
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Wie kann ich mein Kind aus begründetem Anlass (ohne dass das Kind krank ist) von der Schule mehrere Tage entschuldigen?
Sie müssen im Sekretariat das Formular zum Fernbleiben vom Unterricht aus begründetem Anlass abholen. Eine rechtzeitige Antragstellung (3 Wochen vorher) ist unbedingt erforderlich. Es darf ohne Bewilligung nicht vorher ein Flug oder ein Urlaub gebucht werden. WICHTIG: So eine Genehmigung ist nur ein einziges Mal in der gesamten Volksschulzeit möglich!
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Was kann passieren, wenn mein Kind nicht regelmäßig die Schule besucht?
Regelmäßiger Schulbesuch ist laut österreichischem Schulpflichtgesetz §9 verpflichtend.
Bei Verletzung der Schulpflicht ist eine Verwaltungsgeldstrafe zu bezahlen.